Unsere Geschäftsbedingungen / Allgemeine
Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher.
§1 Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt
der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt
beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder
dem Eigentümer.
§1.1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der
Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem
ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne
ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden
muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung
und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die
Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich
Mehrwertsteuer zu entrichten.
§1.2 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben
basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns
nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens
innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt
er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine
für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den
Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen
Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten
Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft
worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für
die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor
Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der
Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die
Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst
wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme
in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle
Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem
Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§4.1 Provisionspflicht
An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen
Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine
Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises
zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem
späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung
oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Ersatz-
und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren
vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein
solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom
Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler
nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum
Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem
Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag
abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu
mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei
Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das
provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich
gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der
wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung
des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen,
Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und
Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen
Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Thomas Hund
Immobilien. haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des
Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu
einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des
Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem
Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als
Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§10 Salvatorische
Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen
ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil
unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung
soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im
übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
GEBÜHRENVERZEICHNIS I.
Erfolgsgebühren:
Wir berechnen für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß
eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages folgende Gebühren:
1.
Mietverträge über Wohnraum a) für den Vermieter: 2 Monatsmieten 2.
Mietverträge über Gewerberaum a) für den Vermieter: 3 Monatsmieten 3.
Kaufverträge über Wohn-Immobilien a) für den Verkäufer: 6 %
des Kaufpreises oder b) für den Käufer: 6 %
des Kaufpreises 4.
Kaufverträge über Gewerbe-Immobilien a) für den Verkäufer: 6 %
des Kaufpreises oder b) für den Käufer: 6 %
des Kaufpreises
II.
Dienstleistungsgebühren: Wir berechnen bei Dienstleistungen folgende Gebühren: 1. Verwaltung von Mietshäusern 20 EUR pro Mieteinheit/Monat 2. Verwaltung von Gewerbeimmobilien 25 EUR
pro Mieteinheit/Monat 3. Verwaltung nach dem WEG a) je Sondereigentum: 20 EUR pro Einheit/Monat
b) je Teileigentum: 15 EUR pro Einheit/Monat Auf alle Gebühren wird
die jeweils gültige Mehrwertsteuer aufgeschlagen.