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Das Kurzgutachten wird auf der Grundlage der durch den Auftraggeber abgegebene Informationen und Angaben erstellt.

Für das Kurzgutachten wird eine Kostenpauschale in Höhe von 145,00 € (zzgl.Gesetzl. MwSt.) berechnet.

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontendaten die zur Vorabzahlung erforderlich sind.

Mit dem Absenden des Formulars ist der Auftrag zur Erstellung eines Kurzgutachtens nach Ihren Daten zustande gekommen.

Die Erstellung erfolgt erst nach Eingang Ihrer Zahlung. Das Kurzgutachten und die Rechnung über die Kostenpauschale werden Ihnen per Post gesendet.

Ein Kurzgutachten kann ein ordentliches Verkehrswertgutachten nicht ersetzen, daher ist dringend anzuraten, einen Vorort Termin zu vereinbaren.

Bei einem Verkehrswertgutachten wird nach den Richtlinien bzw. Honorartabellen des Zert-Verbandes abgerechnet.